ZOLL, STEUERN, ABGABEN UND KOSTEN
Bei einem Eigenimport sind alle anfallenden Kosten und Abgaben zu berücksichtigen. Häufig zeigt sich, dass nach einer gründlichen Kalkulation aus einem vermeintlichen Schnäppchen ein Kauf wird, der mit wenig Ersparnis, aber viel Aufwand und möglicherweise auch Nachteilen (z.B. Entfernung des Verkäufers bei Beanstandungen) verbunden ist. Die folgenden Kosten können bei einem Eigenimport anfallen:
- 20% Einfuhrumsatzsteuer (nur bei Einfuhr aus einem Drittland)
- Bis zu 10 % Zoll (nur bei Einfuhr aus einem Drittland)
- Bis zu 30 % Normverbrauchsabgabe
- Transportkosten, Reisekosten, Überstellungskosten, Übernachtungskosten
- Typisierungskosten, Kosten für die Einmeldung in die Genehmigungsdatenbank
- Kosten für ein erforderliches COC-Duplikat
- Kosten für Umbauten und Anpassungen
- Kosten für erforderliche Prüfberichte (z.B. TÜV, §57a...)
ZOLL BEI EINFUHR AUS DRITTLÄNDERN
Bei der Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland wird ein Zollsatz von 10 % auf den Wert des Fahrzeugs erhoben. Auch die Transportkosten bis zur EU-Außengrenze unterliegen diesem Zollsatz. Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) kann bei Vorlage eines Präferenznachweises Zollfreiheit gewährt werden.
EINFUHRUMSATZSTEUER BEI EINFUHR AUS DRITTLÄNDERN
Bei Einfuhr eines Kraftfahrzeuges aus einem Drittland sind 20% Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeuges frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zoll) zu entrichten.
WELCHE UNTERLAGEN SIND FÜR DIE VERZOLLUNG ERFORDERLICH?
Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind die folgenden Unterlagen und Zollformalitäten notwendig:
- Wertnachweis (z.B. Rechnung mit Zahlungsvermerk oder Kaufvertrag)
- Versandschein T1 (Begleitdokument von der Grenzübertrittsstelle zur Bestimmungszollstelle, Formular Za 58a)
- Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag, Formular Za 58a)
- Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung (bei Warenwert bis zu 6.000 Euro)
Ducati Austria hat diese Seiten erstellt, um unseren Kunden einen möglichst umfassenden Überblick zu den genannten Themen zu bieten. Ducati Austria übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte auf dieser oder einer anderen hier verlinkten Seite. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung, und aus ihrer Nutzung können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
Wir bitten Sie, Informationen über Korrekturen oder Ergänzungen an office@ducati-austria.at zu senden.