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REGLEMENT

Nachstehend der Auszug aus dem Reglement der WSB-Sport GmbH.

Die letztgültige Version ist unter folgenden Link abrufbar: https://wsb-sport.com/AGB

 


 

1. VERANSTALTER

Die Ducati Challenge Austria wird von der WSB-SPORT GmbH veranstaltet.

Die Kontaktdaten sind:

WSB-SPORT GmbH, Furth 6, A-3281 Wieselburg-Land (Austria)
UID-Nr ATU71650616, Firmenbuchnummer 462665S, Landesgericht St. Pölten
Geschäftsführer Günther Sieder, Tel: +43 664 15 42 401 

   office@wsb-sport.com         www.wsb-sport.com  

Nachstehend sind die AGB der WSB-Sport GmbH zu finden.

 

2. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle bei uns einlangenden Anmeldungen und alle Teilnehmer unserer Veranstaltungen.

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen über das Internet unter www.wsb-sport.com. Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer unsere Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit Zusendung unserer Anmeldebestätigung zustande. Wir sind berechtigt, Anmeldungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Rechte aus dem Vertrag können ohne Zustimmung des Veranstalters nicht an Dritte übertragen werden.

 

4. STORNO

Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% Rückerstattung in Form einer Gutschrift (oder 0% Stornogebühr vom Eventbetrag).
Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% Rückerstattung in Form einer Gutschrift (oder 25% Stornogebühr vom Eventbetrag).
Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% Rückerstattung in Form einer Gutschrift (oder 50% Stornogebühr vom Eventbetrag).
danach 100% Stornogebühr vom Eventbetrag

Die Gutschrift ist 3 Jahre gültig und kann weder in Bar (oder Rückzahlung) abgelöst werden, noch auf andere Personen übertragen werden.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen (siehe "Info | Versicherung")

 

5. TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer im Voraus zu entrichten. Die Hälfte der Teilnahme­gebühr ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldbestätigung auf das Bankkonto des Veranstalters einzuzahlen. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltung auf dem Bankkonto des Veranstalters einzugehen. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder Ausschluss des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

6. TEILNEHMER

Alle Teilnehmer müssen physisch und psychisch in der Lage sein, ein Motorrad unter Wettkampfbedingungen zu bewegen. Seine diesbezügliche Eignung schätzt der Teilnehmer selbst und auf seine Verantwortung ein. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich. Jugendliche vor Abschluss des 16. Lebensjahres haben den sportärztlichen Nachweis zu erbringen, dass sie die psychischen und physischen Fähigkeiten aufweisen, ein Motorrad unter Rennbedingungen zu lenken.

Für alle Teilnehmer gilt während des Rennstreckenbetriebes absolutes Alkohol- und Drogenverbot („0,0 Promille“). Der Veranstalter ist berechtigt, Alkohol- und Drogenkontrollen durchzuführen. Den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und denen des Streckensicherungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. Die Weitergabe des Motorrades an Dritte ohne gültige Anmeldung ist untersagt.

 

7. VERSICHERUNG

Jeder Teilnehmer muss über eine gültige Krankenversicherung mit Auslandsdeckung verfügen. Der Abschluss einer Unfallversicherung unter Einschluss des Risikos für die Teilnahme an Rennveranstaltungen wird empfohlen; ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung.

 

8. AUSRÜSTUNG, MOTORRAD

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer mit einwandfreier Ausrüstung und technisch einwandfreiem, betriebssicherem Motorrad. Zwingend vorgeschrieben sind Helm mit E-Zeichen, Handschuhe sowie handelsübliche Lederbekleidung mit Schutzprotektoren und Stiefeln. Die Inbetriebnahme des Motorrades auf der Rennstrecke setzt Folgendes voraus:

  • Kühlflüssigkeit ist gegen destilliertes Wasser zu ersetzen,
  • Ölablassschrauben und Ölfilter müssen fest angezogen, dicht und gesichert sein,
  • Bremssattelschrauben müssen mit Schraubensicherungsmittel gesichert sein,
  • Motorentlüftungen müssen original oder fachmännisch in einem Behälter gelegt sein,
  • Scheinwerfer, Spiegel, Blinker und Beleuchtung sind lichtundurchlässig abzudecken.
  • Startnummern sind vorne am Fahrzeug anzubringen.

Bei Regen oder nasser Fahrbahn sind Regen- oder Profilreifen zu verwenden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bevor er auf die Rennstrecke geht, sein Motorrad gründlich zu überprüfen, insbesondere Reifendruck dem Rennbetrieb anzupassen, Bremsen- und Belagskontrolle durchzuführen und zu kontrollieren, ob am Fahrzeug alles dicht ist, alle Schrauben gesichert und Splinte angebracht sind.

 

9. HAFTUNG

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er der Veranstaltung auf sein eigenes Risiko teilnimmt. Dabei sind ihm alle Risiken und Gefahren des Motorsports und der Veranstaltung des Veranstalters bewusst. Das Risiko und die Folgen einer Verletzung sowie das Risiko  der Beschädigung seiner Ausrüstung und des Motorrades trägt der Teilnehmer und verzichtet dieser auf die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen jeder Art gegen den Veranstalter oder dessen Mitorganisatoren.

Der Teilnehmer haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, die er anderen Teilnehmern, dem Veranstalter oder sonstigen Personen während der Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer zufügt. Der Veranstalter haftet für Schäden, die von ihm oder dessen Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht.

 

10. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG (minderjährige Teilnehmer)

Die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Teilnehmer bestätigen durch Kenntnisnahme dieser Geschäftsbedingungen, dass ihnen die Risiken und Gefahren des Motorsports und der Veranstaltung des Veranstalters bewusst sind und sie die volle Verantwortung für ihren Sohn oder ihre Tochter und deren Handlungen übernehmen. Sie stellen den Veranstalter und die Mitorganisatoren damit von jeder Haftung – ausgenommen für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten – frei.

 

11. AUSSCHLUSS

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, und zwar

  • bei Nichteinhalten der Verhaltensregeln,
  • bei Missachtung von Flaggensignalen,
  • bei unsportlichem Verhalten,
  • bei Missachtung von Anweisungen des Veranstalters und des Streckensicherungspersonals,
  • bei Missachtung des Zeitplanes,
  • bei Nichteinhaltung der Nachtruhe (ab 23 Uhr),
  • bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung,
  • bei Verstoß des Teilnehmers gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.

Der Ausschluss verpflichtet den Teilnehmer zum unverzüglichen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die der Teilnehmer für seine Teilnahme getätigt hat.

 

12. BILD-, TON- UND FILMAUFNAHMEN

Der Veranstalter hat das exklusive Recht, Aufnahmen von Teilnehmern (Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen) jeder Art am gesamten Veranstaltungsgelände anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese zu Werbezwecken in Printmedien oder über Social Media und Internet zu veröffentlichen.

Der Teilnehmer anerkennt ausdrücklich die Urheberrechte des Veranstalters und erklärt der Veröffentlichung von Aufnahmen zuzustimmen.

Sollten vom Teilnehmer oder dessen Begleitern Aufnahmen angefertigt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu untersagen.

 

13. INFORMATIONEN

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während des laufenden Buchungsjahres (auch ohne Newsletteranmeldung), sowie max. zwei Jahre zurück, Informationsmails an die angegebene e-Mail Adresse des Teilnehmers versendet werden.

 

FLAGGENSIGNALE

Flaggensignale sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit auf einer Rennstrecke und dienen dazu, Fahrer über verschiedene Situationen während eines Rennens zu informieren. Jede Flagge hat eine spezifische Bedeutung, um auf potenzielle Gefahren hinzuweisen oder das Verhalten auf der Strecke zu regeln:

FREIE FAHRT

Ende der Gefahrenzone, der Gefahrenherd wurde entfernt und die Strecke ist wieder frei. Damit ist auch Überholen wieder erlaubt.

ÜBERHOLVORGANG

Achtung, Sie werden überholt. Fahrzeuge, die überrundet werden, kriegen die blaue Flagge gezeigt. Es muss ein gefahrloses Überholen ermöglicht werden.

TECHNISCHES PROBLEM

Ein Fahrer wird gewarnt, dass sein Fahrzeug ein technisches Problem hat und er in der nächsten Runde die Boxen anfahren muss. Diese Flagge wird an der Start-Ziel-Linie zusammen mit der Startnummer des Fahrers angezeigt.

GEFAHR!

Vorsichtig fahren, Geschwindigkeit verringern, Überholverbot. Wird die Flagge geschwenkt, gibt es eine gefährliche Stelle auf der Rennstrecke, wenn die Gelbe Flagge stillgehalten wird, befindet sich der Gefahrenherd abseits der Strecke.

LANGSAMES FAHRZEUG

Vorsicht, es befindet sich ein langsames Fahrzeug (Krankenwagen, Fahrzeug mit Defekt) auf der Strecke. Dieses Fahrzeug darf überholt werden. Bleibt dieses Fahrzeug stehen, wird die weiße Flagge durch die gelbe Flagge ersetzt.

UNSPORTLICHES VERHALTEN

Ein Teilnehmer wird wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt. Diese Flagge wird an der Start-Ziel-Linie zusammen mit der Startnummer des Fahrers angezeigt.

ABBRUCH

Das Rennen, bzw. das Training oder freie Fahren wurde abgebrochen. Runde langsam zu Ende fahren, es gilt absolutes Überholverbot!

RUTSCHGEFAHR

Die Flagge wird gehalten und bedeutet, dass sich Öl oder Schmutz auf der Fahrbahn befindet. Zeigen die Streckenposten dabei mit dem Finger auch noch in Richtung Himmel, dann bedeutet dies: Überraschend einsetzender Regen. Vorsicht, große Gefahr!

TRAININGS-/RENNENDE

Das Training, Freie Fahren oder Rennen wird mit der Zielflagge beendet. Die Flagge wird dem Führenden und allen folgenden Teilnehmern gezeigt. In der Auslaufrunde gilt Überholverbot. Runde zu Ende fahren.

DISQUALIFIKATION

Die schwarze Fahne wird an der Start-Ziel-Linie zusammen mit der Startnummer des Fahrers angezeigt. Der betroffene Fahrer muss in der nächsten Runde an die Box zurückkehren.

FEUCHTE STRECKE

Diese neue Flagge warnt den Fahrer vor nasser Strecke. Durch die erhöhte Rutschgefahr ist besondere Vorsicht angebracht.