Liebe Ducati-Fans und -Fahrer,

wir unterstützen euch gerne beim Import eures Fahrzeugs nach Österreich. Allerdings gibt es beim Eigenimport einiges zu beachten. Wir empfehlen, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen, um unangenehme Überraschungen, die die Freude am neuen Motorrad trüben könnten, zu vermeiden.

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen muss beim Eigenimport zunächst zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Neufahrzeugen unterschieden werden.

Im Hinblick auf die Zulassung gelten alle Fahrzeuge, die noch nie in der EU zugelassen waren – unabhängig vom Kilometerstand – als Neufahrzeuge. (Finanztechnische Regelungen unterscheiden sich hier, sind jedoch für die Zulassung nicht relevant.) Fahrzeuge, die mit einem Überstellungskennzeichen zugelassen wurden, gelten als bereits zugelassene Fahrzeuge.

Bei einem Eigenimport eines Fahrzeugs ohne EU-Betriebserlaubnis (jedenfalls alle Ducati-Modelle vor 2000) ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese Genehmigungen müssen bei der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung beantragt werden, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz befindet.

Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis müssen in Österreich nicht mehr gesondert genehmigt werden. Als Nachweis dafür sind ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) und/oder die Zulassungspapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuletzt in der EU zugelassen war, erforderlich. Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist jedoch nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen wurden. Nach der erfolgreichen Eintragung und nachdem die NoVA (Normverbrauchsabgabe) beim zuständigen Finanzamt abgeführt wurde, kann die Zulassung erfolgen.

Erst nach Vorlage und Prüfung sämtlicher erforderlicher Unterlagen und Daten kann festgestellt werden, ob das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden kann. Die Kosten für die Eintragung betragen 180,00 Euro inkl. MwSt. und sind bei Antragstellung der Eintragung zu bezahlen.

ABLAUF BEI EINEM EIGENIMPORT

Übermittlung folgender Unterlagen und Informationen per E-Mail an office@wvta.at:

- Fahrgestellnummer (im Betreff angeben)

- Dokumente (PDF-Format bevorzugt)

- Anhänge müssen gut leserlich sein

- Maximale Mailgröße: 10 MB

- Rechnungsadresse

- Telefonnummer für Rückfragen

Prüfung der Eintragungsmöglichkeit in die Genehmigungsdatenbank: Bei positivem Ergebnis erfolgt die Eintragung, die Übermittlung der Rechnung an den Kunden und die Erstellung des Anmeldedokuments. Im Falle eines negativen Ergebnisses wird eine Empfehlung für das weitere Vorgehen ausgesprochen.

Verzollung des Fahrzeugs (nur bei Einfuhr aus einem Drittland) und Bezahlung der WVTA-Rechnung für die Einspielung in die Genehmigungsdatenbank.

Nach Zahlungseingang zusendung der Zulassungsdokumente.

Die NoVA ist beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz zu entrichten. Nach Aufhebung der NoVA-Sperre kann die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

ACHTUNG! Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland darf dieses nicht mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG versehen sein. Die Freischaltung einer gesperrten Fahrgestellnummer erfolgt nach Entrichtung der anfallenden Steuern durch die Finanzbehörden.

GENEHMIGUNG IM WERKSAUSLIEFERZUSTAND

Beim Eigenimport wird im Datenauszug ausschließlich der Werksauslieferungszustand des jeweiligen Fahrzeugs dokumentiert. Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug können bei der Einmeldung in die Genehmigungsdatenbank nicht berücksichtigt werden. Falls Änderungen vorgenommen wurden, müssen diese, sofern möglich, vom Fahrzeughalter/Kunden im Rahmen einer Einzelgenehmigung bei der zuständigen Landesprüfstelle des Bundeslandes, in dem der Hauptwohnsitz liegt, nachgetragen werden.

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