VERLUST VON ZULASSUNGSDOKUMENTEN
Das COC und der Datenauszug bestehen oft nur aus einem einfachen Blatt Papier, wodurch sie leicht verloren gehen können. Häufig wird dieser Verlust erst beim Verkauf des Fahrzeugs bemerkt. Geht ein Fahrzeugdokument (z. B. Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug) verloren, muss ein sogenanntes Duplikat (Zweitschrift) ausgestellt werden. Im Folgenden wird beschrieben, wie vorzugehen ist.
ZULASSUNG IN ÖSTERREICH NACH DEM 01.07.2007
Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2007 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, sind in der Genehmigungsdatenbank erfasst. In diesem Fall kann die örtliche Zulassungsstelle ein Duplikat in Form eines Datenauszugs aus der Genehmigungsdatenbank erstellen. Der Zulassungsbesitzer muss persönlich zur Zulassungsstelle erscheinen. Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
COC-DUPLIKAT
COC-Duplikate können bei Ducati Austria beantragt werden. Da diese beim Hersteller im Original angefordert werden müssen, ist mit einer Lieferzeit von mehreren Wochen zu rechnen. Die Kosten für ein COC-Duplikat betragen EUR 240,00 (inkl. 20 % MwSt.). Erforderliche Unterlagen für die Anforderung eines COC-Duplikats:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Diebstahls-/Verlustanzeige der örtlichen Polizei (Original)
- Kopie eines Zulassungsdokuments (z. B. Datenauszug, letzter Zulassungsschein)
- Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)
VERLUST DES TYPENSCHEINS
Bei Verlust des Typenscheins kann bei WVTA ein Duplikat beantragt werden. WVTA prüft im Einzelfall, ob die Ausstellung eines Duplikats möglich ist. Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung eines Typenschein-Duplikats durch WVTA:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Original Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) oder Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde (z. B. BH, Verkehrsamt), wo das Fahrzeug zuletzt zugelassen war
- Kopie des Zulassungsscheins
- Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)
ACHTUNG Bei älteren Fahrzeugen kann es sein, dass kein Duplikat mehr ausgestellt werden kann. In diesem Fall muss das Fahrzeug von der zuständigen technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, neu genehmigt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen dann mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.
VERLUST DER EINZELGENEHMIGUNG
Wurde das Fahrzeug mit einer Einzelgenehmigung zugelassen, muss das Duplikat bei der ausstellenden Behörde beantragt werden. Dies sind die technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Die erforderlichen Unterlagen müssen mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.
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