VERLUST VON ZULASSUNGSDOKUMENTEN

Das COC und Datenauszüge bestehen oftmals nur noch aus einem unauffälligen Blatt Papier. So kann es schon vorkommen das Zulassungsdokumente verloren gehen. Häufig wird erst beim Verkauf eines Fahrzeuges dieser Verlust bemerkt. Geht ein Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug, usw.) verloren muss ein sogenanntes Duplikat (Zweitschrift) ausgestellt werden. Nachstehend eine Beschreibung was zu tun ist.

ZULASSUNG IN ÖSTERREICH NACH DEM 01.07.2007

Fahrzeuge die nach dem 01.07.2007 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, sind in der Genehmigungsdatenbank gelistet. In diesem Fall wird von der örtlichen Zulassungsstelle ein Duplikat in Form eines Datenauszugs aus der Genehmigungsdatenbank erstellt. Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Der Zulassungsbesitzer muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen

COC-DUPLIKAT

Duplikate können bei Ducati Austria beantragt werden. Da diese beim Hersteller im Original angefordert werden müssen, muss mit einer Beschaffungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Die Kosten für ein COC-Duplikat belaufen sich auf EUR 240,00 (inkl. 20% Mwst). Folgende Unterlagen sind für die Anforderung eines COC-Duplikats erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
  • Diebstahls-/Verlustanzeige der örtlichen Polizei (Original)
  • Kopie eines Zulassungsdokuments (Datenauszug, letzter Zulassungsschein...)
  • Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)

VERLUST DES TYPENSCHEINS

Bei Verlust des Typenscheins kann bei WVTA ein Duplikat angefordert werden. WVTA wird im Einzelfall prüfen ob die Ausstellung des Duplikats möglich ist.

ACHTUNG! Bei älteren Fahrzeugen kann möglicherweise kein Duplikat mehr ausgestellt werden. In diesem Fall ist es notwendig das Fahrzeug von der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, neu genehmigen zu lassen. Erforderliche Unterlagen müssen dann mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.

Die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung eines Typenschein-Duplikats durch WVTA sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
  • Original Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) bzw. Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde (BH, Verkehrsamt...), wo das Fahrzeug zugelassen ist bzw. zuletzt war.
  • Kopie des Zulassungsscheins
  • Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)

VERLUST DER EINZELGENEHMIGUNG

Wurde das Fahrzeug mit einer Einzelgenehmigung zugelassen, muss das Duplikat bei der ausstellenden Behörde beantragt werden. Dies sind die technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Erforderliche Unterlagen müssen mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.

 

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