WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH?

Bei einem Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese kann bei der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung beantragt und durchgeführt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Hauptwohnsitz befindet. Die für diesen Antrag erforderlichen Unterlagen müssen zuvor mit der Prüfstelle abgestimmt werden.

In der folgenden Aufstellung sind die erforderlichen Unterlagen für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis aufgeführt, die in die Genehmigungsdatenbank eingespielt werden müssen:

  NEU GEBRAUCHT
Kaufvertrag / Händlerrechnung JA JA
COC-Dokument JAJA
Gültige technische Überprüfung (§57a Anmeldegutachten, TÜV) [1] - JA
Ausländische Zulassungsdokumente (Meist aus zwei Teilen bestehend) - JA

[1] Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österreichisches §57a Gutachten vorgelegt werden.

ACHTUNG! Für Fahrzeuge, die nicht für die Benützung in der EU produziert wurden, können keine Datenblätter erstellt werden!

WELCHE UNTERLAGEN SOLLTE DER KÄUFER BEKOMMEN?

- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung des Händlers, Schenkungsurkunde...)

- Fahrzeugdokumente abgemeldet (COC, Fahrzeugbrief, ausländische Zulassungspapiere, PRA-Formular beim Kauf in Italien...)

- Prüfbericht (§57A, TÜV...)

- Garantiekarte, Serviceheft, Bedienungsanleitung...

- Bordwerkzeug, Reserveschlüssel, Originalteile (wenn Zubehör montiert wurde)

- Genehmigungsgutachten (TÜV...) für gegebenenfalls montiertes Zubehör

Es wird empfohlen den Kaufvertrag gerichtlich oder notariell bestätigen zu lassen. Dies ist zwar nicht dezidiert vorgeschrieben, jedoch kann die Behörde bei Bedenken hinsichtlich der Echtheit des Kaufvertrages eine Beglaubigung oder Übersetzung verlangen.

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