WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH?

Bei einem Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese kann bei der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung in dem sich der Hauptwohnsitz befindet beantragt/durchgeführt werden. Die in diesem Fall erforderlichen Unterlagen müssen mit der Prüfstelle abgestimmt werden.

Nachstehender Aufstellung sind die für die Einspielung des Fahrzeuges in die Genehmigungdatenbank erforderlichen Unterlagen aufgelistet:

  NEUFAHRZEUG GEBRAUCHTFAHRZEUG
  Kaufvertrag / Händlerrechnung Erforderlich Erforderlich
  COC-Dokument ErforderlichErforderlich
  Gültige technische Überprüfung (§57a Anmeldegutachten, TÜV) [1] - Erforderlich
Ausländische Zulassungsdokumente (Meist aus zwei Teilen bestehend) - Erforderlich

[1] Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österreichisches §57a Gutachten vorgelegt werden.

ACHTUNG! Für Fahrzeuge, die nicht für die Benützung in der EU produziert wurden, können keine Datenblätter erstellt werden!

WELCHE UNTERLAGEN SOLLTE DER KÄUFER BEKOMMEN?

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung des Händlers, Schenkungsurkunde...)
  • Fahrzeugdokumente abgemeldet (COC, Fahrzeugbrief, ausländische Zulassungspapiere, PRA-Formular beim Kauf in Italien...)
  • Prüfbericht (§57A, TÜV...)
  • Garantiekarte, Serviceheft, Bedienungsanleitung...
  • Bordwerkzeug, Reserveschlüssel, Originalteile (wenn Zubehör montiert wurde)
  • Genehmigungsgutachten (TÜV...) für gegebenenfalls montiertes Zubehör

Es wird empfohlen den Kaufvertrag gerichtlich oder notariell bestätigen zu lassen. Dies ist zwar nicht dezidiert vorgeschrieben, jedoch kann die Behörde bei Bedenken hinsichtlich der Echtheit des Kaufvertrages eine Beglaubigung oder Übersetzung verlangen.

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