ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Der Typenschein bestätigt, dass ein Fahrzeug, das durch die Fahrgestellnummer identifiziert wird, der genehmigten Fahrzeugtype entspricht. Seit dem 1. Juli 2007 wird der Typenschein nur noch für Fahrzeuge mit einer nationalen österreichischen Typengenehmigung ausgestellt. Für Fahrzeuge mit einer EG-Betriebserlaubnis wird anstelle des Typenscheins entweder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC genannt) oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank erstellt (letzteres war nur bis zum 1. September 2020 zulässig).
WAS IST EINE EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG (COC)?
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity) ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt. Zweck dieses Dokuments ist es, den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
WAS BEINHALTET EIN COC?
Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Genehmigungsnummer, Type, Variante, und Version, die technischen Spezifizierung des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union festgelegt.
WANN IST KEIN COC VERFÜGBAR?
Ein COC kann vom Hersteller nicht für Fahrzeuge ausgestellt werden, die keine EG-Spezifikation haben (z. B. Fahrzeuge, die für andere Märkte bestimmt sind) oder für ältere Fahrzeuge ohne EG-Typengenehmigung.
WAS IST EIN DATENAUSZUG?
Der Datenauszug ersetzte das COC und war ein Dokument, das die in der Genehmigungsdatenbank hinterlegten Fahrzeugdaten zum Zeitpunkt der Ausstellung auflistete. Für die Zulassung mit einem Datenauszug musste dieser als "Zulassung mit Datenauszug" in der Genehmigungsdatenbank hinterlegt sein. Seit dem 1. September 2020 ist die Zulassung mit einem Datenauszug in Österreich nicht mehr möglich.
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