ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Der Typenschein ist die Bestätigung, dass ein durch die Fahrgestellnummer bestimmtes Fahrzeug der genehmigten Type entspricht. Ab 1. Juli 2007 wurde der Typenschein nur noch für Fahrzeuge mit nationaler österreichischer Typengenehmigung ausgestellt. Für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis wird anstelle des Typenscheins entweder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC genannt) oder ein Datenauszug (nur bis 01.09.2020 zulässig) aus der Genehmigungsdatenbank erstellt.

Die EG – Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt (Certificate Of Conformity) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern.

WAS BEINHALTET EIN COC?

Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Genehmigungsnummer, Type, Variante, und Version, die technischen Spezifizierung des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union festgelegt.

WANN IST KEIN COC VERFÜGBAR?

Das COC das vom Hersteller erstellt wird, kann nicht für Fahrzeuge ausgestellt werden, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für Fahrzeuge die für andere Märkte bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben.

WAS IST EIN DATENAUSZUG?

Der Datenauszug ersetzte das COC und war ein Dokument, das die in der Genehmigungsdatenbank hinterlegten Daten zum Zeitpunkt der Ausstellung auflistete. Für die Zulassung mit einem Datenauszug musste auch "Zulassung mit Datenauszug" in der Genehmigungsdatenbank hinterlegt sein. Ab 01.09.2020 ist in Österreich die Zulassung mit einem Datenauszug nicht mehr möglich.

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