Liebe Ducati Fans und Fahrer,
gerne unterstützen wir euch beim Import eures Fahrzeugs nach Österreich. Doch gilt es bei einem Eigenimport einiges zu beachten. Wir empfehlen die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen um so eine unangenehme Überraschung, die die Freude am neuen Motorrad trübt, zu vermeiden.
Aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen muss beim Eigenimport zuerst einmal unterschieden werden, ob es sich bei dem zu importierenden Fahrzeug um ein Gebraucht- oder um ein Neufahrzeug handelt.
In Bezug auf die Zulassung von Fahrzeugen gelten alle Fahrzeuge, die noch nie in der EU zugelassen waren - unabhängig vom Kilometerstand - als Neufahrzeuge (Finanztechnisch gibt es abweichende Regelungen, die für die Zulassung zweitrangig sind). Fahrzeuge, die mit einem Überstellungskennzeichen zugelassen wurden, gelten als zugelassene Fahrzeuge.
Bei einem Eigenimport eines Fahrzeuges ohne EU-Betriebserlaubnis (jedenfalls alle Ducati Modelle vor 2000) ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Dies fällt in die Zuständigkeit der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet.
Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis müssen in Österreich nicht mehr gesondert genehmigt werden. Als Nachweis darüber ist ein COC-Papier und/oder die Zulassungspapiere des Staats mit der letzten Zulassung in der EU erforderlich. Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen wurden. Nach erfolgter Eintragung und nachdem die NoVA beim zuständigen Finanzamt abgeführt wurde, kann die Zulassung erfolgen.
Erst nach Vorliegen und Überprüfung der kompletten Daten und der erforderlichen Unterlagen kann festgestellt werden, ob das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingemeldet werden kann. Die Kosten der Einmeldung belaufen sich auf Euro 180,00 inklusive Mwst und müssen bei Beantragung des Einmeldung bezahlt werden.
ABLAUF BEI EINEM EIGENIMPORT
KUNDE | Vorbereitung der Unterlagen |
Übermittlung der Unterlagen an office@wvta.at unter Einhaltung folgender Regeln:
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WVTA | Prüfung, ob eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank möglich ist |
Bei positiven Ergebnis Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und Übermittlung der Rechnung für die Eintragung an den Kunden | |
Erstellung eines Anmeldedokuments für die Zulassung [1] | |
Bei negativem Entscheid Empfehlung für weitere Vorgehensweise | |
KUNDE | Verzollung und Einfuhr nach Österreich (Bei Import aus einem Drittland) |
Bezahlung der WVTA-Rechnung | |
WVTA | Zusendung der Zulassungsdokumente (nach Zahlungseingang) |
KUNDE | Bezahlung der NoVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt |
Zulassung des Fahrzeuges |
[1] Voraussetzung für eine Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Inland ist, dass dieses Fahrzeug nicht mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG versehen ist. Die Freischaltung einer gesperrten Fahrgestellnummer wird so bald die für das Kraftfahrzeug anfallenden Steuern entrichtet wurden durch die Finanzbehörden durchgeführt.
GENEHMIGUNG IM WERKSAUSLIEFERZUSTAND
Bei einem Eigenimport wird im Datenauszug ausschließlich den Werksauslieferungszustand des jeweiligen Fahrzeuges dokumentiert. Nachträgliche Änderungen an Fahrzeugen können bei der Einmeldung in die Genehmigungsdatenbank nicht berücksichtigt werden. Diese sind vom Fahrzeughalter/Kunden sofern möglich im Zuge einer Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet nachzutragen.
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